Frequently Asked Questions
Die Höhe der Grünen Grundsicherung wird entlang der
Armutsgefährdungsschwelle valorisiert - d.h. angepasst. In der
Forschung werden 60% des Medianeinkommens als Armutsgefährdungsschwelle
angesehen. Wenn sich dieses Medianeinkommen erhöht, erhöht sich auch
die Armutsgefährdungsschwelle, daran orientiert sich die Höhe der
Grundsicherung.
Aktuell liegt diese Armutsgefährdungsschwelle bei 912,- Euro, d.h.
die Grundsicherung würde derzeit ebenfalls bei 912,- Euro liegen. Diese 912,- Euro allein schützen zwar noch nicht vor sozialer und
gesellschaftlicher Ausgrenzung, wer aber weniger als 912,- Euro zur
Verfügung hat, kann definitiv nicht voll am gesellschaftlichen Leben
teilhaben.
Ziel der Grundsicherung ist es, Menschen von der Sorge um die rein
physischen Existenz zu befreien und ihnen so Raum, Zeit und Ort zu
bieten, sich um eine nachhaltige Verbesserung ihre Situation, sowie
ihren Wünschen und Zielen zu kümmern.
Die Kosten für eine umfassende Grundsicherung, inklusive notwendiger
weit ausgebauter sozialer Dienstleistungen liegen ca. 2 Milliarden
Euro jährlich. Die erste Stufe der Absicherung von Menschen in
besonderen Betroffenheitslage würde Kosten von 700 Millionen Euro
jährlich mit sich bringen. Die Absicherung aller Menschen unter der
Armutsgefährdungsschwelle beliefe sich auf ca. 950 Millionen Euro
jährlich.
Finanziert wird die Grundsicherung durch eine Verbreiterung der
Beitragsbasis durch das Einbeziehen aller Einkommensarten und auch
Vermögenswerte. Weil Grundsicherung die gesamte Gesellschaft angeht.
(Freibeträge im Bereich mittlerer Einkommen - etwa für
Einfamilienhäuser oder "Omas Sparbuch" - werden natürlich mitgedacht)
In Österreich ist die Steuerlast ungleich verteilt. Ein großer
Anteil, ca. 1/3 an Steuern und Abgaben wird lohn- und einkommensbezogen
eingehoben. Ein weiteres Drittel kommt aus der Umsatzsteuer. Der Anteil
der vermögensbezogenen Steuern am Gesamtabgabenaufkommen ist einer der
niedrigsten in der OECD; "Vorzugsschüler" sind hier die USA und
Großbritannien, wo es eher hohe vermögensbezogene Steuern gibt.
Laut OECD hebt Österreich derzeit ca. 1,4 Mrd. Euro an
vermögensbezogenen Steuern ein. Eine Anhebung auf den OECD-Durchschnitt
würde ein Aufkommen von ca. fünf Mrd. Euro ergeben. Das bedeutet: Eine
Angleichung an den EU-15 Durchschnitt würde Mehreinnahmen von 3,6
Milliarden Euro mit sich bringen.
Diese Anhebung würde übrigens nicht primär Häuselbauer oder "Tante
Mizzis" Sparbuch treffen, denn 2/3 des Vermögens in Österreich sind in
den Händen der obersten 10% der Vermögensskala. Vermögenssteuern, die
diesen Namen auch verdienen, sind also auch und vor allem eine Frage
der Verteilungsgerechtigkeit.
Solange die Politik diese Reichen und Superreichen über die Gebühr
schont und die kleinen und kleinsten Einkommen belastet, ist eines
jedenfalls klar: Die Finanzierung der Grünen Grundsicherung ist eine
politische und keine ökonomische Frage.
Nein. Sie soll Menschen in die Lage versetzen, akute Problemlagen ohne
Existenzangst angehen zu können. Dazu bedarf es aber auch einer
Erweiterung und vor allem einer Öffnung des Zugangs zu sozialen
Beratungs- und Betreuungseinrichtung für alle. Als Rechtsanspruch und
niederschwellig.
Die meisten Menschen wollen arbeiten. Erwerbsarbeit hat neben dem
Einkommen vor allem in unserer Gesellschaft einen hohen
gesellschaftlichen Stellenwert. Die Grüne Grundsicherung verbunden mit
einem gesetzlichen Mindestlohn und einer Einschleifregelung (also der
Anrechnung eines gewissen Freibetrags) stellt einen Erwerbsanreiz dar.
Mit einer Grundsicherung in der Höhe der Armutsgefährdungsschwelle
kann gerade die Existenz abgedeckt werden, das ist kein besonders hohes
Einkommen.
Zur Zeit ist es so, dass mehr Menschen arbeiten wollen, als
Erwerbsarbeitplätze vorhanden sind. Angesichts der Tatsache, dass es
derzeit acht mal mehr Arbeitsuchende als offene Stellen gibt, ist die
pauschale Abqualifizierung der "faulen Arbeitslosen" ohnehin nur mehr
blanker Hohn.
Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bekommen sie auch jetzt, da
sie sich diesen Anspruch ja durch eine Erwerbstätigkeit erwerben
(Versicherungsleistung). Nach geltendem Recht sind
Drittstaatenangehörige ("Nicht-EU-AusländerInnen") EU-BürgerInnen nach
einem 5jährigen Aufenthalt beim Zugang zu Sozialleistungen
gleichgestellt. Das gilt natürlich auch für die Grundsicherung. Darüber
hinaus gibt es langjährige grüne Forderungen, die auf eine generelle
Gleichstellung von In- und AusländerInnen zielen. Zentral sind hier die
Forderung nach einer Zusammenführung von Aufenthaltsrecht und Zugang
zum Arbeitsmarkt - wer hier lebt, soll auch hier arbeiten dürfen - und
der Anspruch auf Sozialleistungen nach dem Lebensmittelpunkt (analog
Steuerrecht - wer hier Steuern zahlt, soll auch hier Sozialleistungen
beziehen)
Nein, eindeutig nicht. Die Grüne Grundsicherung ist mit einem
gesetzlichen Mindestlohn von 7,25 Euro brutto pro Stunde verbunden.
Natürlich kann es im Zuge von Teilzeitbeschäftigung zu einem
niedrigeren Einkommen kommen. Da zählt dann das Haushaltseinkommen und
sollte diese zu niedrig sein, steht der Grundsicherungsbezug natürlich
wieder außer Frage. Die Erfahrung zeigt aber, dass hier nicht das
größte Problem liegt. Viel problematischer ist, dass zur Zeit auch auf
Arbeitsplätze mit nicht Existenz sichernden Einkommen vermittelt werden
kann, auch für Vollzeitarbeitsplätze. Ziel
muss es sein, mehr existenzsichernde Vollzeitarbeitsplätze zu schaffen.